Raumordnungsverfahren
Neues ICE-Werk Nürnberg
Seit 04. Mai sind die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für das neue ICE-Werk im Raum Nürnberg im Internet einsehbar. Kurz danach werden sie auch vor Ort in Allersberg, Feucht, Nürnberg, Pyrbaum, Roth und Wendelstein ausliegen. Wir beantworten auf dieser Seite die wichtigsten Fragen zum Verfahren und geben einen Überblick über die umfangreiche Unterlage. Zudem können Sie hier die virtuelle Infoveranstaltung zum Raumordnungsverfahren ansehen oder selbst eine Frage stellen.

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Das Raumordnungsverfahren
Was ist das? Wie läuft es ab? Wie kann man sich beteiligen?

Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren
Wie finde ich mich in der Unterlage zurecht? Was steckt drin?

Infotermine
Hier finden Sie alle anstehenden Informationstermine.

Fragen & Antworten
Häufige Fragen lesen und selbst eine Frage stellen
Das Raumordnungsverfahren
Im Raumordnungsverfahren (ROV) für das neue ICE-Werk prüft die Regierung von Mittelfranken, ob die eingereichten Standorte raumverträglich sind. Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf für die zukünftige Raumentwicklung wichtige Aspekte auswirkt. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Schutz des Wohnumfeldes. Die Regierung beteiligt dabei auch Träger Öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, damit alle Aspekte Berücksichtigung finden.

Wichtige Begriffe zum Raumordnungsverfahren
Ein Vorhaben ist raumverträglich, wenn es bezüglich seiner Auswirkungen u.a. auf die Natur, die Orte, die Wirtschaft oder die Erholung in Einklang gebracht werden kann mit den überörtlichen Belangen, v. a. den im Landesentwicklungsprogramm und in Regionalplänen festgelegten Zielen und Grundsätzen.
Die Landesplanerische Beurteilung ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens. Sie wird von der jeweiligen Bezirksregierung erstellt und enthält die wichtigsten Aspekte und Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens. Im Falle des ICE-Werks wird sie für jeden eingereichten Standort eine Einstufung als raumverträglich, raumverträglich unter Auflagen oder nicht raumverträglich angeben. Zudem begründet sie diese Einstufung und fasst den Verfahrensverlauf zusammen. Die Landesplanerische Beurteilung wird durch die Bezirksregierung veröffentlicht.
Im Raumordnungsverfahren muss die Öffentlichkeit beteiligt werden. Die Unterlagen werden dazu in der sogenannten Offenlage durch die Bezirksregierung ins Internet gestellt und zusätzlich bei den betroffenen Rathäusern öffentlich ausgelegt. Dort ist dann ebenso wie im Internet die Einsicht in das Dokument möglich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Raumordnungsverfahren ist gesetzlich geregelt (BayLplG). Demzufolge müssen die Unterlagen offengelegt werden (s.o.) und die Öffentlichkeit muss die Möglichkeit zur Äußerung erhalten. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sollen bevorzugt an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden, die diese gesammelt an die Regierung von Mittelfranken weiterleitet. Es ist aber auch möglich, Stellungnahmen direkt an die Regierung von Mittelfranken zu senden (Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach bzw. per E-Mail: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de). Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken.
Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren
Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren wurden durch die DB bzw. von spezialisierten Büros im Auftrag der DB erstellt. Die Inhalte sind gesetzlich geregelt bzw. wurden vorab mit der Regierung von Mittelfranken oder anderen Behörden festgelegt. Die Unterlagen sind mit mehr als 2.000 Seiten sehr umfangreich und aufgrund der Fachthemen für Leser:innen ohne Vorkenntnisse unter Umständen schwer verständlich. Daher ermöglichen wir nachfolgend mit der Orientierungshilfe einen schnellen Zugriff auf besonders wichtige Themen. Zudem können Sie häufige Fachbegriffe im Glossar nachschlagen.
Allgemeines zum Projekt
Standort Allersberg/Pyrbaum/Roth
Standort MUNA Feucht
Standort südlich der MUNA
Kapitel A.1.2, ab Seite 10 sowie A.1.2.1 ab Seite 12
In diesen beiden Kapiteln wird erläutert, dass eine Lücke bei den Instandhaltungskapazitäten durch die geplante Ausweitung des ICE-Verkehrs besteht.
Kapitel A.1.2.1.1 ab Seite 14
Dieses Kapitel schildert, warum das geplante ICE-Werk im Raum Nürnberg entstehen muss.
Kapitel A.2.2 ab Seite 40
In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Arbeiten an den Zügen im Werk regelmäßig ausgeführt werden.
Kapitel A.1.3.1 ab Seite 32
Das Kapitel fasst die erforderlichen Anlagen und Gebäude zusammen, die im Werk entstehen sollen.
Kapitel A.2.1 ab Seite 37
Das Kapitel beschreibt die Bauart der einzelnen Werksbestandteile in einer Tabelle. Der Text schildert zudem den groben Ablauf und die Eckpunkte der Bauphase.
Kapitel A.3.2.1 ab Seite 68
Dieses Kapitel erläutert die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Standortsuche und schildert die verschiedenen Stufen der Standortauswahl.
Kapitel A.3.2.2 ab Seite 80
In diesem Kapitel werden die verschiedenen Kriterien zur Auswahl und Bewertung von Standorten einzeln vorgestellt und begründet.
Anlage Anl.A.1.2
Zudem gibt diese Anlage einen Überblick über alle eingesetzten Kriterien.
Kapitel A.3.2.1 ab Seite 68
Dieses Kapitel erklärt, aufgrund welcher Kriterien Standorte aus den rund 70 ermittelten Flächen ausgeschieden sind. Ab Seite 70 wird ausführlich auf die Reduzierung von neun auf drei Standorte eingegangen.
Anlagen Anl.A.1.3 bis Anl.A.1.6
Diese Anlagen weisen für jeden ausgeschiedenen Standort einen Grund aus.
Kapitel A.8 ab Seite 317
Dieses Kapitel enthält die Nichttechnische Zusammenfassung des Berichtes.
Kapitel A.5.2.6 auf Seite 199
In diesem Kapitel wird das Schutzgut „Boden“ betrachtet. Dabei wird auch auf das Thema Altlasten eingegangen. Für den Standort Allersberg/Pyrbaum/Roth ist demzufolge kein Verdacht auf Altlasten bekannt.
Kapitel A.7.5 ab Seite 308
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Erschütterungen zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 311).
Anlage Anl.A.3.2
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Erschütterungen nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Erschütterungen, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Erschütterungen entstehen und eingestuft werden.
Kapitel A.3.2 auf Seite 64
Hier finden Sie einen einfachen Lageplan für den Standort. Weiteres Kartenmaterial, z.B. zu den Schutzgütern, enthalten die Anlagen.
Kapitel A.5.2.4 ab Seite 194
In diesem Kapitel werden Auswirkungen auf die Land-/Fortwirtschaft thematisiert.
Kapitel A.7.6 ab Seite 313
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Licht zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 315).
Anlage Anl.A.3.4
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Licht nachlesen.
Kapitel A.2.3.2 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Licht und seiner Wirkung, unabhängig von der Situation an den Standorten.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 43
In diesem Kapitel wird die grundsätzliche Vorgehensweise bezüglich naturschutzrechtlicher Konflikte ausgeführt. Dabei wird auch auf die gesetzlichen Regelungen eingegangen.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 47
In diesem Kapitel werden die rechtlichen Regelungen zum Artenschutz ausgeführt.
Anlage Anl.A.4.11
Die Anlage enthält das ausführliche „Artenschutzrechtliche Fachgutachten“.
Kapitel A.2.3.5 ab Seite 54
Dieses Kapitel macht allgemeine Aussagen zum Vorgehen bei Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.
Kapitel A.7.3 ab Seite 299
In diesem Kapitel wird der geschätzte Kompensationsbedarf für das Projekt zusammengefasst.
Anlage Anl.A.4.13
Die Anlage enthält die vollständigen Ausführungen zum Kompensationsbedarf.
Kapitel A.6.2.3.1 ab Seite 252
Dieses Kapitel führt Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des Schutzguts Boden aus, u.a. auf natürliche Bodenfunktionen, Bodendenkmäler oder Geologie. Ab Seite 254 wird dabei auf die konkrete Situation am Standort eingegangen
Anlage Anl.A.4.4.1
Die Anlage enthält eine Karte für den Standort zum Schutzgut Boden.
Kapitel A.6.2.2 ab Seite 247
Dieses Kapitel gibt eine Zusammenfassung zu den vorkommenden Pflanzen- und Tierarten.
Anlage Anl.A.4.3.1
Die Anlage enthält eine Übersichtskarte zum Schutzgut Tiere und Pflanzen am Standort.
Anlage Anl.A.4.10.1
Die Anlage enthält das umfangreiche Faunistische Gutachten für den Standort.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 44
An dieser Stelle werden relevante Schutzgebietskategorien dargestellt und kurz erklärt.
Kapitel A.4.1.3 ab Seite 116
In diesem Kapitel werden relevante Schutzgebiete am Standort ausgeführt.
Anlage A.4.1.1
Die Anlage enthält eine Übersichtskarte zu den Schutzgebieten am Standort.
Kapitel A.7.2 ab Seite 295
Hier wird explizit auf die Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten eingegangen. Zunächst wird die Methodik geschildert. Ab Seite 297 wird auf den Standort eingegangen.
Kapitel A.2.3.4 ab Seite 54
Das Kapitel enthält eine Übersicht über beispielhafte Schutzmaßnahmen.
Kapitel A.6.2.3.2 ab Seite 261
Dieses Kapitel enthält für den Standort Angaben zu Oberflächengewässern, Grundwasser und zu Schutzgebieten.
Anlage Anl.A.4.5.1
Die Anlage enthält eine Karte für den Standort zum Schutzgut Wasser.
Kapitel A.6.2.7 ab Seite 279
Das Kapitel erläutert die Betroffenheit von Waldflächen.
Kapitel A.7.4 ab Seite 301
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Schall zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 304).
Anlage Anl.A.3.1
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Schall nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 51
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Schall, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Schall entsteht und eingestuft werden kann.
Kapitel A.5.2.3 ab Seite 185
In diesem Kapitel wird zunächst allgemein ausgeführt, mit welchem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen durch das ICE-Werk zu rechnen ist sowie welche Verkehrsanbindung benötigt wird. Ab Seite 188 wird die konkrete Situation am Standort erläutert.
Kapitel A.5.2.6 auf Seite 200
In diesem Kapitel wird das Schutzgut „Boden“ betrachtet. Dabei wird auch auf das Thema Altlasten eingegangen.
Anlage Anl.A.3.3
Die Anlage enthält die Stellungnahme zur Kampfmittel- und Belastungssituation.
Kapitel A.7.5 ab Seite 308
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Erschütterungen zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 312).
Anlage Anl.A.3.2
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Erschütterungen nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Erschütterungen, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Erschütterungen entstehen und eingestuft werden.
Kapitel A.3.2 auf Seite 65
Hier finden Sie einen einfachen Lageplan für den Standort. Weiteres Kartenmaterial, z.B. zu den Schutzgütern, enthalten die Anlagen.
Kapitel A.5.2.4 ab Seite 195
In diesem Kapitel werden Auswirkungen auf die Land-/Fortwirtschaft thematisiert.
Kapitel A.7.6 ab Seite 313
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Licht zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 316).
Anlage Anl.A.3.4
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Licht nachlesen.
Kapitel A.2.3.2 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Licht und seiner Wirkung, unabhängig von der Situation an den Standorten.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 43
In diesem Kapitel wird die grundsätzliche Vorgehensweise bezüglich naturschutzrechtlicher Konflikte ausgeführt. Dabei wird auch auf die gesetzlichen Regelungen eingegangen.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 47
In diesem Kapitel werden die rechtlichen Regelungen zum Artenschutz ausgeführt.
Anlage Anl.A.4.11
Die Anlage enthält das ausführliche „Artenschutzrechtliche Fachgutachten“.
Kapitel A.2.3.5 ab Seite 58
Dieses Kapitel macht allgemeine Aussagen zum Vorgehen bei Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.
Kapitel A.7.3 ab Seite 299
In diesem Kapitel wird der geschätzte Kompensationsbedarf für das Projekt zusammengefasst.
Anlage Anl.A.4.13
Die Anlage enthält die vollständigen Ausführungen zum Kompensationsbedarf.
Kapitel A.6.2.3.1 ab Seite 252
Dieses Kapitel führt Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des Schutzguts Boden aus, u.a. auf natürliche Bodenfunktionen, Bodendenkmäler oder Geologie. Ab Seite 256 wird dabei auf die konkrete Situation am Standort eingegangen
Anlage Anl.A.4.4.2
Die Anlage enthält eine Karte für den Standort zum Schutzgut Boden.
Kapitel A.6.2.2 ab Seite 249
Dieses Kapitel gibt eine Zusammenfassung zu den vorkommenden Pflanzen- und Tierarten.
Anlage Anl.A.4.3.2
Die Anlage enthält eine Übersichtskarte zum Schutzgut Tiere und Pflanzen am Standort.
Anlage Anl.A.4.10.2
Die Anlage enthält das umfangreiche Faunistische Gutachten für den Standort.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 44
An dieser Stelle werden relevante Schutzgebietskategorien dargestellt und kurz erklärt.
Kapitel A.4.2.3 ab Seite 128
In diesem Kapitel werden relevante Schutzgebiete am Standort ausgeführt.
Anlage A.4.1.2
Die Anlage enthält eine Übersichtskarte zu den Schutzgebieten am Standort.
Kapitel A.7.2 ab Seite 295
Hier wird explizit auf die Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten eingegangen. Zunächst wird die Methodik geschildert. Ab Seite 298 wird auf den Standort eingegangen.
Kapitel A.2.3.4 ab Seite 54
Das Kapitel enthält eine Übersicht über beispielhafte Schutzmaßnahmen.
Kapitel A.6.2.3.2 ab Seite 263
Dieses Kapitel enthält für den Standort Angaben zu Oberflächengewässern, Grundwasser und zu Schutzgebieten.
Anlage Anl.A.4.5.2
Die Anlage enthält eine Karte für den Standort zum Schutzgut Wasser.
Kapitel A.6.2.7 ab Seite 281
Das Kapitel erläutert die Betroffenheit von Waldflächen.
Kapitel A.7.4 ab Seite 301
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Schall zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 305).
Anlage Anl.A.3.1
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Schall nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 51
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Schall, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Schall entsteht und eingestuft werden kann.
Kapitel A.5.2.3 ab Seite 185
In diesem Kapitel wird zunächst allgemein ausgeführt, mit welchem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen durch das ICE-Werk zu rechnen ist sowie welche Verkehrsanbindung benötigt wird. Ab Seite 190 wird die konkrete Situation am Standort erläutert.
Kapitel A.5.2.6 auf Seite 201
In diesem Kapitel wird das Schutzgut „Boden“ betrachtet. Dabei wird auch auf das Thema Altlasten eingegangen.
Anlage Anl.A.3.3
Die Anlage enthält die Stellungnahme zur Kampfmittel- und Belastungssituation.
Kapitel A.7.5 ab Seite 308
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Erschütterungen zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 312).
Anlage Anl.A.3.2
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Erschütterungen nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Erschütterungen, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Erschütterungen entstehen und eingestuft werden.
Kapitel A.3.2 auf Seite 67
Hier finden Sie einen einfachen Lageplan für den Standort. Weiteres Kartenmaterial, z.B. zu den Schutzgütern, enthalten die Anlagen.
Kapitel A.5.2.4 ab Seite 196
In diesem Kapitel werden Auswirkungen auf die Land-/Fortwirtschaft thematisiert.
Kapitel A.7.6 ab Seite 313
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Licht zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 316).
Anlage Anl.A.3.4
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Licht nachlesen.
Kapitel A.2.3.2 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Licht und seiner Wirkung, unabhängig von der Situation an den Standorten.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 43
In diesem Kapitel wird die grundsätzliche Vorgehensweise bezüglich naturschutzrechtlicher Konflikte ausgeführt. Dabei wird auch auf die gesetzlichen Regelungen eingegangen.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 47
In diesem Kapitel werden die rechtlichen Regelungen zum Artenschutz ausgeführt.
Anlage Anl.A.4.11
Die Anlage enthält das ausführliche „Artenschutzrechtliche Fachgutachten“.
Kapitel A.2.3.5 ab Seite 58
Dieses Kapitel macht allgemeine Aussagen zum Vorgehen bei Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.
Kapitel A.7.3 ab Seite 299
In diesem Kapitel wird der geschätzte Kompensationsbedarf für das Projekt zusammengefasst.
Anlage Anl.A.4.13
Die Anlage enthält die vollständigen Ausführungen zum Kompensationsbedarf.
Kapitel A.6.2.3.1 ab Seite 252
Dieses Kapitel führt Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des Schutzguts Boden aus, u.a. auf natürliche Bodenfunktionen, Bodendenkmäler oder Geologie. Ab Seite 259 wird dabei auf die konkrete Situation am Standort eingegangen
Anlage Anl.A.4.4.3
Die Anlage enthält eine Karte für den Standort zum Schutzgut Boden.
Kapitel A.6.2.2 ab Seite 251
Dieses Kapitel gibt eine Zusammenfassung zu den vorkommenden Pflanzen- und Tierarten.
Anlage Anl.A.4.3.3
Die Anlage enthält eine Übersichtskarte zum Schutzgut Tiere und Pflanzen am Standort.
Anlage Anl.A.4.10.3
Die Anlage enthält das umfangreiche Faunistische Gutachten für den Standort.
Kapitel A.2.3.1 ab Seite 44
An dieser Stelle werden relevante Schutzgebietskategorien dargestellt und kurz erklärt.
Kapitel A.4.3.3 ab Seite 139
In diesem Kapitel werden relevante Schutzgebiete am Standort ausgeführt.
Anlage A.4.1.3
Die Anlage enthält eine Übersichtskarte zu den Schutzgebieten am Standort.
Kapitel A.7.2 ab Seite 295
Hier wird explizit auf die Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten eingegangen. Zunächst wird die Methodik geschildert. Ab Seite 298 wird auf den Standort eingegangen.
Kapitel A.2.3.4 ab Seite 54
Das Kapitel enthält eine Übersicht über beispielhafte Schutzmaßnahmen.
Kapitel A.6.2.3.2 ab Seite 264
Dieses Kapitel enthält für den Standort Angaben zu Oberflächengewässern, Grundwasser und zu Schutzgebieten.
Anlage Anl.A.4.5.3
Die Anlage enthält eine Karte für den Standort zum Schutzgut Wasser.
Kapitel A.6.2.7 ab Seite 282
Das Kapitel erläutert die Betroffenheit von Waldflächen.
Kapitel A.7.4 ab Seite 301
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Schall zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 305).
Anlage Anl.A.3.1
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Schall nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 51
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Schall, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Schall entsteht und eingestuft werden kann.
Kapitel A.5.2.3 ab Seite 185
In diesem Kapitel wird zunächst allgemein ausgeführt, mit welchem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen durch das ICE-Werk zu rechnen ist sowie welche Verkehrsanbindung benötigt wird. Ab Seite 192 wird die konkrete Situation am Standort erläutert.
Orientierungshilfen: Wo finde ich was?
Glossar zur Unterlage: Wichtige Begriffe kurz erklärt
Was ist eine Unterflurlichtmesseinrichtung? Und was bedeutet eigentlich SPA-Gebiet? Im Glossar erklären wir Begriffe, die in der Raumordnungsunterlage häufig verwendet werden.
Infotermine
Kurz nach Beginn der Offenlage haben wir eine virtuelle Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Bei dem Termin wurden das Projekt sowie die Standorte kurz vorgestellt. Die Regierung von Mittelfranken war zugeschaltet und hat in einem kurzen Part den Zweck und Ablauf des Verfahrens geschildert sowie die Beteiligungsmöglichkeiten erläutert.

Virtuelle Infoveranstaltung zum Raumordnungsverfahren für das neue ICE-Werk Nürnberg
Die Infoveranstaltung hat am Dienstag, 10. Mai 2022 stattgefunden. Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie sich nach wie vor unter folgendem Link ansehen: https://slidesync.com/ZLv1q4KvKD
Telefonische Sprechstunden
Fragen zur Unterlage beantworten wir auch per Telefon. Bitte reservieren Sie dazu einen Telefontermin mit unserem Projektteam. Geben Sie Ihre Fragen gerne direkt bei der Buchung an, damit wir uns bestmöglich auf das Gespräch vorbereiten können.
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Bitte klicken Sie innerhalb der nächsten Stunde auf den dort enthalten Link.
Nach Ablauf dieser Zeit wird der Termin wieder freigegeben.
Ihr DB-Projektteam
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Raumordnungsverfahren für das neue ICE-Werk im Raum Nürnberg sowie zu den Raumordnungsunterlagen.
Fehlt eine wichtige Frage? Schreiben Sie uns gerne. Weitere Fragen & Antworten zum Projekt finden Sie auch hier.
Fragen zum Projekt
Die Entscheidung für den Raum Nürnberg wird in der Raumordnungsunterlage ausführlich erläutert, in Teil A unter A.1.2.1.1 ab Seite 15. Die wichtigsten Punkte fassen wir kurz zusammen:
Bei dem geplanten ICE-Werk in Nürnberg handelt es sich um ein Werk für die sogenannte betriebsnahe Instandhaltung. Hier ist die Nähe zum End-/Anfangspunkt der Fernverkehrszüge von besonderer Bedeutung, da zwischen den Fahrgasteinsätzen nur sehr kurze Zeitfenster für die Instandhaltung und Behandlung der Züge zur Verfügung stehen. ICE-Werke müssen daher gezielt an Verkehrsknoten des Fernverkehrs- und insbesondere des Hochgeschwindigkeitsnetzes platziert werden. Die größte Lücke an einem wichtigen Knotenpunkt von Fernverkehrs- und Schnellfahrstrecken im (inter-)nationalen Verkehr mit einer eindeutigen Unterversorgung des Streckennetzes mit Instandhaltungskapazitäten und einer großen Anzahl an Nachtstilllagen zeigt sich in Nürnberg. Daher soll das neue Werk im Knoten Nürnberg entstehen.
Im Südosten Deutschlands gibt es derzeit nur einen leistungsfähigen Werksstandort für die Wartung von Fernverkehrszügen, das ICE-Werk in München. Da gleichzeitig in diesem Bereich ein großes Verkehrsbedürfnis besteht, müssen die Kapazitäten erweitert werden. Jedem Werk wird ein Wirkradius von ca. 100 Kilometern zugeschrieben.
Der komplette Auswahlprozess der Standorte im Raum Nürnberg wird in der Raumordnungsunterlage sehr ausführlich beschrieben, insbesondere im Kapitel A.3.2.1 ab Seite 71. Das Wichtigste in Kürze: In einem ersten Flächenscan wurden rund 70 Standorte im Raum Nürnberg ermittelt, die gewisse Mindestanforderungen für ein ICE-Werk erfüllen (z.B. Lage an einer Bahnstrecke). Davon ausgehend wurden in mehreren Stufen weitere wichtige Kriterien untersucht, beispielsweise die Topographie der Fläche. So wurde stufenweise auf drei Standorte reduziert. Die Gründe für das Ausscheiden von Standorten sind in Kapitel A.3.2.1 bzw. in den Anlagen Anl.A.1.2 bis Anl.A.1.6 dargestellt.
Fragen zum Raumordnungsverfahren
Im Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Unterlagen werden dazu in der sogenannten Offenlage durch die Bezirksregierung ins Internet gestellt und zusätzlich bei den betroffenen Rathäusern öffentlich ausgelegt. Dort ist dann ebenso wie im Internet die Einsicht in das Dokument möglich.
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sollen bevorzugt an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden, die diese gesammelt an die Regierung von Mittelfranken weiterleitet. Es ist aber auch möglich, Stellungnahmen direkt an die Regierung von Mittelfranken zu senden (Anschrift: Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach bzw. per E-Mail: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de). Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken.
Fragen zur Raumordnungsunterlage
Die Unterlagen können auf der Webseite der Regierung von Mittelfranken eingesehen und heruntergeladen werden. Hier geht's direkt zur Unterlage.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in den Rathäusern in Allersberg, Feucht, Nürnberg, Pyrbaum, Roth und Wendelstein aus und können dort eingesehen werden. Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken.
Teil A ist für die formelle Prüfung auf Raumverträglichkeit für die drei benannten Standorte relevant. Teil A adressiert also vornehmlich die Prüfbehörde(n); hier werden die final ausgewählten Standorte dargestellt.
Teil B stellt hingegen vor allem die Historie und bisherige Entwicklung der Standortsuche für das ICE-Werk dar. Dieser Teil ist im zeitlichen Ablauf der Erstellung des Gesamtberichts zuerst entstanden. Dieser Teil adressiert insbesondere auch die interessierte Öffentlichkeit. Hier ist die Methodik der Standortauswahl sowie der begründete Ausschluss zahlreicher Alternativstandorte noch detaillierter dargelegt als in Teil A.
Selbst eine Frage stellen
Ihre Fragen beantworten wir gerne per E-Mail. Häufig gestellte Fragen und Antworten veröffentlichen wir zusätzlich direkt auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie: Auf dieser Seite richten Sie Fragen an das Projektteam der DB. Für Stellungnahmen zum Raumordnungsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an die Regierung von Mittelfranken.