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Standortvorschlag Hafen: verfügbare Flächen reichen nicht aus

Die Idee, das geplante ICE-Instandhaltungswerk der DB im Bereich des Nürnberger Hafens zu realisieren, wird seit einigen Wochen öffentlich diskutiert. Die Prüfungen der DB zu diesem Vorschlag sind nun abgeschlossen.
DB hat stets alle Vorschläge geprüft
Von Projektbeginn an hat die DB jeden an sie herangetragenen Standortvorschlag gewissenhaft geprüft. Dazu zählt auch die durch die Nürnberger Kreisgruppe des Bundes Naturschutz aufgeworfene Idee, das Werk am Nürnberger Hafen anzusiedeln. Der Ideengeber hatte die DB dabei zunächst um eine vertrauliche Untersuchung gebeten.
Keine ausreichenden Flächen am Hafen verfügbar
Nach rund dreimonatiger Prüfung hat sich gezeigt: Am Nürnberger Hafen wären laut Hafenbetreiber derzeit nur rund drei Hektar Fläche verfügbar – zu wenig für ein rund 35 Hektar großes ICE-Werk. Selbst wenn ein komplettes Hafenbecken verfüllt und große Teile des Hafenbetriebs eingestellt würden, könnte nur rund ein Drittel des Werks einen Platz am Hafen finden. Hinzu kämen weitere Herausforderungen, zum Beispiel die Zuführung der Züge über den stark ausgelasteten Knoten Eibach.
Klaus-Dieter Josel, DB-Konzernbevollmächtigter für Bayern: „Die Idee klingt verlockend, das ICE-Werk auf bestehenden Industrieflächen zu verwirklichen. Wir haben den Vorschlag am Hafen daher sehr ernst genommen und intensiv geprüft. Wir müssen uns aber leider der Tatsache stellen, dass am Nürnberger Hafen heute bei weitem keine ausreichenden Flächen verfügbar sind. Einen etablierten trimodalen Logistik- und Industriestandort zu zerschlagen, wäre nicht im Sinne einer ökologischen Verkehrswende und damit auch nicht im Sinne der Natur.“
Prüfung des Standorts in Raumordnung
Um die von der Politik und der Öffentlichkeit zurecht eingeforderte Transparenz zu diesem Standortvorschlag herzustellen, werden die Untersuchungsergebnisse zum Hafen komplett in die Raumordnungsunterlage übernommen. So kann sich jede:r selbst ein Bild davon machen, dass der Vorschlag umfassend geprüft wurde. Die Unterlage wird nach Einleitung des Raumordnungsverfahrens veröffentlicht.
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